Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf und die weltweite Lieferung von Waren durch die MacroArray Diagnostics GmbH („MADx“), Lemböckgasse 59/Top 4, 1230 Wien, Österreich, FN 448974g.
1.2. Verträge über den Kauf von Waren von MADx kommen durch die Annahme eines Angebots von MADx durch den Kunden zustande. Angebote werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail übermittelt. Die Annahme durch den Kunden kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch erklärt werden. Einseitige Bestellungen – in welcher Form auch immer – werden als bloße Anfragen behandelt und lösen keine Pflichten von MADx aus.
1.3. In Abweichung von Punkt 1.2. können mit einem bereits bestehenden Kunden über Waren, die dieser schon zumindest einmal gekauft hat, Verträge auch ohne gesondertes Angebot von MADx zustande kommen. Einseitige Bestellungen durch den Kunden stellen in diesem Fall ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags zu den Bedingungen des der Bestellung vorhergehenden Kaufvertrags über dieselben Waren dar. Der Vertrag kommt durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung durch MADx zustande. Hinsichtlich bislang von einem bereits bestehenden Kunden noch nicht gekaufter Waren wird die Bestellung als Anfrage des Kunden behandelt (siehe Punkt 1.2.).
1.4. Die Produkte von MADx sind ausschließlich für den Einsatz in den Gesundheitseinrichtungen des Kunden bestimmt. Sofern für Produkte ein Haltbarkeitsdatum ausgewiesen ist, wird der Kunde diese Produkte nicht über das Haltbarkeitsdatum hinaus anwenden oder an Dritte weitergeben. Die entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der von MADx gekauften Waren durch den Kunden ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahmen siehe Punkt 7.).
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie in sonstigen Dokumenten festgehaltene, die Haftung der Vertragsparteien regelnde Bestimmungen des Kunden werden nicht Inhalt von zwischen MADx und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen.
2. Lieferung
2.1. Die Lieferung der Waren erfolgt DAP nach den Bestimmungen der Incoterms 2020 soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vorgesehen ist.
2.2. Die Kosten für die Lieferung werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
2.3. Die Waren können in Teillieferungen geliefert und verrechnet werden.
2.4. Die von MADx bei Vertragsabschluss genannten voraussichtlichen Versandtermine werden von MADx nach Möglichkeit eingehalten; sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Transporteur. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ist bei einer Überschreitung des Versandtermins von zumindest einer Woche unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest vier Wochen möglich. Nachfristsetzung und Rücktritt sind mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der Lieferung, hinsichtlich dessen Verzug vorliegt. Allfällige Verzögerungen bei der Lieferung nach der Versendung durch MADx berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
2.5. Im Falle des Rückstritts durch MADx infolge Annahmeverzugs hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 50% des Nettorechnungsbetrags zu bezahlen.
3. Bezahlung
3.1. Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz.
3.2. Sind Teilzahlungen vereinbart, tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht rechtzeitig in voller Höhe erfolgt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger weiterer vom Kunden zu tragenden Kosten im Eigentum von MADx. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde das Risiko für die Ware. Solange das Eigentum nicht an den Kunden übergegangen ist, ist dieser nicht befugt, die Waren durch Pfand oder andere Rechte Dritter zu belasten. Bei Zahlungsverzug hat MADx das Recht zur Sicherstellung der Ware.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme durch den Kunden. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. MADx ist im Gewährleistungsfall berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) selbst zu bestimmen.
5.2. Der Kunde hat die Waren sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferungen oder wegen offener Mängel sind MADx sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen spezifiziert schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs und Schadenersatzansprüche verzichtet wird; gleiches gilt, wenn verdeckte Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Der Mangel ist nach Art und Umfang deutlich zu bezeichnen. Der Kunde hat für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
5.3. MADx haftet mit Ausnahme von Personenschäden für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von MADx ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Höhe des Kaufpreises begrenzt und verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Der Ersatz von (Mangel ) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz
6.1. MADx verarbeitet als Verantwortlicher folgende Daten des Kunden: Kundennummer, Name, allfällige Firmenbuch- oder sonstige Register- bzw. Identifikationsnummer (wie UID und Steuernummer), Adresse, Kontaktinformationen (wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Bestellungsverwaltung und Verrechnung (wie Bestelldatum, Produkte, Menge, Preise, Versand- und Rechnungsinformationen), Produktdetails (wie LOT-, Chargen- oder Seriennummer, Produktions- und Haltbarkeitsdatum, UDI, o.ä.), Fehler, Schäden, Unfälle bzw. Reklamationen im Zusammenhang mit dem Produkt sowie Name und Kontaktinformationen von Kontaktpersonen beim Kunden.
6.2. Diese Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: • Vertragsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit b) DSGVO); • Beweissicherung (berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO); • Einhaltung von Verpflichtungen nach den jeweils anwendbaren medizinproduktrechtlichen oder verwandten Vorschriften, insbesondere nach der Medizinprodukteverordnung. Dies betrifft bspw. die Verarbeitung zu Zwecken der Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeit und des Risikomanagements nach Inverkehrbringen (rechtliche Verpflichtung iSd Art 6 Abs 1 lit. c) DSGVO); • Kontaktdaten zu Zwecken der werblichen Kontaktaufnahme per E-Mail, Post, Fax oder Telefon (Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a) DSGVO (Punkt 6.7.) sowie berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO).
6.3. MADx erhält diese Daten entweder vom Kunden selbst oder von einem Distributor, über den Waren erworben werden.
6.4. Die genannten Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung verarbeitet und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten längstens sieben Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht sofern im Einzelfall nicht weitergehende Aufbewahrungspflichten bestehen. Kontaktdaten werden zu werblichen Zwecken bis zum Widerruf der Einwilligung bzw. bis längstens drei Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder dem letzten Kundenkontakt verwendet. Daten zur Einhaltung der Verpflichtungen medizinproduktrechtlicher und verwandter Vorschriften werden für die Dauer des Lebenszyklus der Produkte bzw. allenfalls darüber hinaus, wenn dies zu den oben genannten Zwecken notwendig ist, verarbeitet.
6.5. Die oben genannten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind: • Distributoren, die mit der Vertragsabwicklung betraut sind, zu diesem Zweck sowie zur Kontaktaufnahme bzw. zu Zwecken der Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit der Waren nach medizinproduktrechtlichen Vorschriften; • Zuständige Behörden in Vollzug medizinproduktrechtlicher Vorschriften, insbesondere im Rahmen der Vigilanz; • Dienstleister von MADx, die als datenschutzrechtliche Auftragsverarbeiter Kundendaten ausschließlich unter der Weisung von MADx verarbeiten (z.B. zu Hosting Zwecken oder zum Versand von Newslettern o.ä.).
6.6. Sollten sich die vertragsnotwendigen Daten des Kunden zwischenzeitlich ändern, teilt der Kunde dies MADx umgehend mit. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die betreffend ihn verarbeiteten Daten sowie - im gesetzlichen Ausmaß - auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weiters besteht ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
6.7. Der Kunde stimmt zu, von MADx über Produkte und sonstige Angebote per E-Mail oder telefonisch informiert zu werden und dass MADx die dafür notwendige E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu diesem Zweck verarbeitet. Diese Zustimmung ist für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht notwendig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft mittels E-Mail an office@macroarraydx.com widerrufen werden.
6.8. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen oder der Nutzung von MADx-Software und Produkten ist in den jeweiligen diese betreffenden Sondervereinbarungen bzw. Bedingungen geregelt.
7. Sonderbestimmungen für Distributoren
7.1. Für Verträge zwischen MADx und Kunden, die Waren vertragsgemäß zum Zweck des Weiterverkaufs erwerben („Distributoren“), gilt Folgendes:
7.2. Das Verbot der Weiterveräußerung gemäß Punkt 1.4. kommt nicht zur Anwendung.
7.3. Die Lieferung der Waren erfolgt FCA nach den Bestimmungen der Incoterms 2020 soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vorgesehen ist. Punkt 2.1. gilt daher nicht.
7.4. Distributoren sind auch zur entgeltlichen Weiterveräußerung von Waren berechtigt, die gemäß Punkt 4. unter Eigentumsvorbehalt stehen. Dies gilt jedoch nicht für Waren, deren Kaufpreis trotz Fälligkeit vom Distributor nicht zur Gänze bezahlt wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung tritt der Distributor MADx alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Bei Zahlungsverzug ist MADx berechtigt, den Kunden des Distributors von der Abtretung zu informieren und Zahlung an MADx zu verlangen.
7.5. Distributoren stellen sicher, dass der Weiterverkauf der Waren von MADx ausschließlich unter vertraglicher Zugrundelegung und Akzeptanz von auf die jeweiligen Waren bzw. deren Nutzung anwendbaren Geschäfts-, Nutzungs- oder sonstigen Bedingungen von MADx erfolgt.
7.6. Distributoren stellen zudem sicher, dass Kundendaten im Sinne des obigen Punktes 6.3. an MADx weitergegeben werden (dürfen) sowie, dass Kunden gemäß den Art 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch MADx gemäß Punkt 6. dieser AGB informiert werden.
7.7. Distributoren haften unbeschränkt für jegliche Schäden, einschließlich mittelbarer und indirekter Schäden, die MADx aufgrund einer Verletzung der Punkte 7.5. und 7.6. entstehen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Sämtliche unter diesen AGB geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.
8.2. Das Handelsgericht Wien ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten.
9. Sonstiges
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
9.2. Die Vereinbarung von Abweichungen von diesen AGB und Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
9.3. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von MADx mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.